AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge zwischen Ihnen als Reisendem und Mayers Golf, Inhaber Mark Mayers (im Folgenden "Veranstalter"). Anschrift und sonstige Kontaktdaten finden Sie im Impressum.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Mit der Buchungsanfrage (per Formular, E-Mail oder Telefon) bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
(2) Der Anmeldende haftet für alle Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Mitreisenden, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(3) Bei Vertragsschluss erhalten Sie unverzüglich in Textform die Reisebestätigung sowie den Sicherungsschein gemäß § 651r BGB.
§ 3 Bezahlung
(1) Mit Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein vorliegt und die Reise nicht aus den in § 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.
(2) Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
(3) Leistet der Reisende die Zahlungen nicht oder nicht vollständig, ist der Veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Erhebung von Stornokosten gemäß § 5 berechtigt.
§ 4 Leistungs- und Preisänderungen
(1) Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter Änderungen der Reiseausschreibung erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
(2) Nach Vertragsschluss sind unerhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen (z. B. Tausch eines Golfplatzes durch einen gleichwertigen, kurzfristige Hotelumbuchung in gleicher Kategorie) zulässig, wenn sie nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.
(3) Erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen berechtigen den Reisenden, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, sofern angeboten.
§ 5 Rücktritt durch den Reisenden / Stornokosten
(1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
(2) Bei Rücktritt werden folgende pauschalierte Entschädigungen, gerechnet als Prozentsatz des Reisepreises, erhoben:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 %
- 59. – 30. Tag vor Reisebeginn: 40 %
- 29. – 15. Tag vor Reisebeginn: 60 %
- 14. – 7. Tag vor Reisebeginn: 80 %
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn / Nichtantritt: 95 %
(3) Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Das gesetzliche Recht des Reisenden zum kostenfreien Rücktritt bei am Bestimmungsort auftretenden, unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen (§ 651h Abs. 3 BGB) bleibt unberührt.
§ 6 Umbuchung & Ersatzperson
(1) Bis 30 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende eine Umbuchung auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Reise verlangen, soweit dies möglich ist. Es wird eine Umbuchungspauschale von 75 € pro Person erhoben. Spätere Umbuchungswünsche werden wie Rücktritt und Neuanmeldung behandelt.
(2) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB). Der Veranstalter kann dem widersprechen, wenn der Dritte die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Mehrkosten und ein angemessener Verwaltungsaufwand werden in Rechnung gestellt.
§ 7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter wird sich um Erstattung ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen und einen entsprechenden Betrag unverzüglich anrechnen.
§ 8 Rücktritt durch den Veranstalter wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
(1) Der Veranstalter kann bis 21 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird. Die genaue Mindestteilnehmerzahl und der späteste Rücktrittszeitpunkt sind in der jeweiligen Reiseausschreibung angegeben.
(2) Im Falle des Rücktritts wird der Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 9 Mitwirkungspflichten und Mängelanzeige
(1) Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
(2) Reisemängel sind unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist bemüht, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, kann dies zu einer Reduzierung oder zum Wegfall der Ansprüche aus § 651i BGB führen.
(3) Der Veranstalter ist von jeder Pflicht zur Abhilfe befreit, wenn diese unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
(2) Für Schäden, die im Rahmen einer Leistung eines Leistungsträgers verursacht werden und für die ein internationales Übereinkommen (z. B. Montrealer Übereinkommen, CIV) Geltung hat, haftet der Veranstalter nur im Rahmen dieses Übereinkommens.
(3) Schadensersatzansprüche wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende (§ 651j BGB).
§ 11 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Über allgemeine Anforderungen für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten informiert der Veranstalter vor Vertragsschluss bzw. mit der Reisebestätigung. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit erkundigen sich bitte beim zuständigen Konsulat.
§ 12 Reiseversicherung
Im Reisepreis ist keine Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken- oder Gepäckversicherung enthalten, sofern dies in der Reisebestätigung nicht ausdrücklich anders ausgewiesen ist. Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Auslandskrankenversicherung.
§ 13 Reisepreissicherung
Der Veranstalter sichert die Kundengelder gemäß § 651r BGB ab. Sicherungsgeber: [wird vor Live-Gang ergänzt]. Der Reisende erhält bei Vertragsschluss einen Sicherungsschein, mit dem er im Insolvenzfall seine Ansprüche unmittelbar geltend machen kann.
§ 14 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail-Adresse des Veranstalters finden Sie im Impressum.
(2) Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Für reisevertragliche Ansprüche von Verbrauchern gegen den Veranstalter ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters, sofern der Verbraucher seinen Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung sein Wohnsitz unbekannt ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Mai 2026 · Entwurf, vor Live-Gang anwaltlich prüfen lassen.